Weltnaturschutzkonferenz in Montreal

22.12.2022

Im Jahr 1992 wurde auf der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Englisch: Convention on Biological Diversity, CBD) unterzeichnet. Zur Umsetzung der Biodiversitätskonvention und ihrer Weiterentwicklung treffen sich Vertreter der Vertragsstaaten in zeitlich unterschiedlichen Abständen auf Vertragsstaaten-Konferenzen (Conference of the Parties, COP). Obwohl in den zurückliegenden 30 Jahren 14 Vertragsstaaten-Konferenzen stattgefunden haben, konnte die weltweite Biodiversitätskrise nicht gestoppt werden. Im 21. Jahrhundert drohen nun jede 8. Art und ganze Ökosysteme, wie z. B. die Korallenriffe, für immer von unserem Planten zu verschwinden.

Die 15. Vertragsstaaten-Konferenz (COP15) fand in zwei Teilen statt, vom 11.–15. Oktober 2021 in Kunming, China und jüngst vom 7.–19. Dezember 2022 in Montreal, Kanada. Das Abschlussdokument heißt deshalb auch offiziell „Kunming-Montreal-Rahmenabkommen“ (Kunming-Montreal global biodiversity framework). Das Rahmenabkommen enthält 23 handlungsorientierte globale Ziele für dringende Maßnahmen in der Dekade bis 2030, darunter die folgenden:

  • den Verlust von Gebieten mit hoher biologischer Bedeutung, einschließlich Ökosystemen mit hoher ökologischer Integrität, bis 2030 auf nahezu Null bringen.
  • bis 2030 mindestens 30 Prozent der Gebiete mit geschädigten Land-, Binnengewässer-, Küsten- und Meeresökosystemen wirksam wiederhergestellen
  • bis 2030 mindestens 30 Prozent der Land-, Binnengewässer sowie der Küsten- und Meeresgebiete, insbesondere Gebiete von besonderer Bedeutung für die Biodiversität und Ökosystemfunktionen und -leistungen, durch ökologisch repräsentative, gut vernetzte und gerechte Maßnahmen wirksam erhalten und bewirtschaften
  • Dringende Bewirtschaftungsmaßnahmen sicherstellen, um das vom Menschen verursachte Aussterben bedrohter Arten zu stoppen
  • Verringerung der Verschmutzungsrisiken und der negativen Auswirkungen der Verschmutzung aus allen Quellen bis 2030 auf ein Niveau, das für die Biodiversität und Ökosystemfunktionen und -leistungen nicht schädlich ist: Reduzierung überschüssiger Nährstoffe, die an die Umwelt verloren gehen, um mindestens die Hälfte; Verringerung des Gesamtrisikos durch Pestizide und hochgefährliche Chemikalien um mindestens die Hälfte
  • Land-, aquakultur-, fischerei- und forstwirtschaftliche Flächen nachhaltig bewirtschaften
  • Signifikante Erhöhung der Fläche sowie die Qualität und Anbindung von, den Zugang zu und den Nutzen von Grün- und Blauflächen in städtischen und dicht besiedelten Gebieten
  • Gewährleistung der vollständigen Integration der biologischen Vielfalt und ihrer vielfältigen Werte in Politik, Vorschriften, Planungs- und Entwicklungsprozesse
  • Sicherstellen, dass die besten verfügbaren Daten, Informationen und Kenntnisse Entscheidungsträgern, Praktikern und der Öffentlichkeit zugänglich sind, um eine wirksame und gerechte Governance, ein integriertes und partizipatives Management der Biodiversität sowie Kommunikation, Sensibilisierung, Bildung, Monitoring, Forschung und Wissensmanagement zu stärken.
Manche dieser Ziele sind bereits im European Green Deal und in der Biodiversitätsstrategie des Freistaates Sachsens für das Jahr 2030 formuliert (siehe dazu in dieser Nachrichtenrubrik die Einträge vom 22.05.2020 und 5.10.2022). Politisch sind damit die Weichen international, europäisch sowie im Freistaat Sachsen verbindlich gestellt, die Biodiversitätskrise zu stoppen. Nun kommt es darauf an, rasch wirksame Maßnahmen umzusetzen. (mn)

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