Körperlänge: 3,5–5 mm.
Körper vollständig glänzend schwarz.
Kopf der Arbeiterin im Verhältnis zum Mesosoma sehr breit; Fühlerschaft (Scapus) schwarz, Fühlergeißel (Funiculus) gelblich.
Thorax: Schenkel (Femur) und Schienen (Tibien) schwarz, Füße (Tarsen) gelblich.
Merkmale
Verbreitung
Vom Süden Irlands, Großbritanniens, Skandinaviens und Finnlands südlich bis in den Norden Spaniens und Portugals, Süditalien und den Peloponnes (Lebas et al. 2019), im Osten bis Kasachstan sowie eine isolierte Population in Ostasien (Seifert 2007).
Lebensweise
Die Koloniegründung erfolgt durch temporären Sozialparasitismus in Kolonien von Lasius umbratus, L. mixtus, L. sabularum, L. bicornis oder L. jensi. Die Nester werden meist in stehenden, hohlen Baumstümpfen angelegt, wo die Arbeiterinnen aus Holzfasern eine papierartige Masse zur Konstruktion der Nestwände erzeugen, die durch Pilzhyphen stabilisiert und mit Honigtau getränkt werden (‚Kartonnester‘). Die Kolonien sind monogyn oder polygyn und polydom, dann mit bis zu 2 Millionen Arbeiterinnen. Die Art ernährt sich vorwiegend vom Honigtau von Blatt- und Schildläusen. Zwischen dem Ameisennest und den Kolonien der Pflanzenläuse können die Ameisen lange, dicht belaufene Straßen bilden; diese können auch unterirdisch verlaufen, sind bis zu 35 m lang und die älteren Abschnitte mit Karton ausgekleidet (Seifert 2007; Lebas et al. 2019).
Eine besonders enge Bindung besteht zu der Blattlaus Stomaphis quercus, deren Eier von der Glänzendschwarzen Holzameise in unterirdischen Kammern am Stammfuß überwintert und die jungen Fundatrices im April in die Baumkronen verbracht werden (Seifert 2007).
Lebensräume
Laub- und Nadelwälder, Baumgruppen, Parkanlagen sowie Einzelbäume in der Offenlandschaft und im Siedlungsbereich (Seifert 2007).
Bestandssituation
Literatur
- Lebas, C., C. Galkowski, R. Blatrix & P. Wegnez 2019: Die Ameisen Europas. Der Bestimmungsführer. – Haupt Verlag. 415 S.
- Seifert, B. 2007: Die Ameisen Mittel- und Nordeuropas. – Lutra, Görlitz & Tauer. 368 S.
Autor(-en): Matthias Nuß. Letzte Änderung am 01.05.2025