Vorderflügellänge 12–16 mm.
Vorderflügel: Hellbraun, mit zwei dunkelbraunen unregelmäßigen Querlinien und am Vorderrand vor der Flügelspitze ein größerer dunkelbrauner Fleck.
Hinterflügel: Von der Basis bis zur Mitte braun, dann auf gelbem Grund eine dunkelbraune unregelmäßige Querlinie sowie mit braunem Flügelrand.
Flügelunterseiten: Gelb bis orange, mit schwarzem Mittelfleck im Vorderflügel und schwarzer äußerer Querlinie auf allen Flügeln.
Die Art ist unverwechselbar.
Gesetzlicher Schutz und Rote Liste
Rote Liste Deutschland: ungefährdet
Merkmale
Körperlänge 10-12 mm, max. Breite ca. 3 mm. Die Geschlechter können an der Form des Hinterleibes unterschieden werden.
Verbreitung
Von Marokko über das gesamte Europa bis Schottland, in Skandinavien noch nördlich des Polarkreises im Osten bis Zentralasien und in die Mongolei.
Lebensweise
Flugzeit: April - September, Beobachtungsmaxima Mitte Mai bis Anfang/Mitte Juni und Mitte Juli bis Anfang August. In klimatisch günstigen Biotopen entstehen jährlich zwei etwa gleichstarke Generationen. In kühleren Rgegionen fällt die zweite Generation individuenärmer aus oder fehlt im Extremfall ganz.
Alle bisher nachgewiesenen Larvenfutterpflanzen gehören zu den Schmetterlingsblütengewächsen, so z. B. Luzerne (Medicago sp.), Hornklee (Lotus sp.) und verschieden Wickenarten (Vicia sp.). Es überwintert die Puppe.
Lebensräume
Die tagaktiven Falter können vor allem in blütenreichen Offenlandbiotopen und Saumstrukturen angetroffen werden.
Bestandssituation
In Sachsen nicht gefährdet.
Literatur
- Bergmann, A. 1954: Die Großschmetterlinge Mitteldeutschlands. Bd 4: Eulen. Urania Verlag, Jena, 1060 S.
- Ebert,G. 1997: Die Schmetterlinge Baden-Württembergs Bd. 5. Nachtfalter III. - Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart, 575 S.
- Koch, M. 1984: Wir bestimmen Schmetterlinge. – Neumann Verlag, Leipzig & Radebeul, 792 S.
- Steiner, A., U. Ratzel, M. Top-Jensen & M. Fibiger 2014: Die
Nachtfalter Deutschlands. Ein Feldführer. – BugBook Publishing, 878 S.
Autor(-en): Bernd-Jürgen Kurze, Matthias Nuß. Letzte Änderung am 29.01.2020