Vorderflügellänge: 14–16 mm.
Vorderflügeloberseite: Basis grau von dünnen weißen Linien durchzogen; Mittelfeld dunkelgrau bis schwarzgrau, manchmal
braunstichig mit einer dünnen schwach gezackten Linie in der Mitte; Saumbereich grau mit heller Wellenlinie. Diese drei Bereiche sind durch weiße Binden getrennt. In der weißen Querbinde zwischen Mittelfeld und Saumbereich ist nur am Flügelvorderrand eine angedeutete dunkle Trennlinie zu erkennen, dadurch wirkt dieses Band sehr dominant.
Diese Zeichnungselemente setzen sich auf der Hinterflügeloberseite fort
und sind auch auf den Unterseiten der Flügel gut erkennbar.
Ähnliche Art: Epirrhoe alternata mit durchgehender dunkler Trennlinie in der weißen Querbinde zwische Mittel- und Saumfeld.
Gesetzlicher Schutz und Rote Liste
Rote Liste Deutschland: ungefährdet
Merkmale
Körperlänge 8–10 mm bei einer max. Körperbreite von 2 mm.
Verbreitung
Aus fast allen europäischen Ländern gemeldet. Fehlt in Island, der Türkei und Zypern. Nordgrenze in Skandinavien südlich des Polarkreises, östlich bis zum Ural, Südgrenze verläuft durch das Schwarze Meer und das Mittelmeer, Westgrenze Iberische Halbinsel und Britische Inseln.
Lebensweise
Flugzeit von April bis September, Je nach Höhenlage in ein oder zwei Generationen, diese können sich im Juni/Juli überlappen. Die Larven ernähren sich von verschiedenen Labkrautarten (Gallium spec.). Die Puppe überwintert.
Lebensräume
Kann überall dort angetroffen werden, wo Labkraut wächst. Sie tritt aber seltener auf als Epirrhoe alternata. In Lagen über 1000 m Höhe ist sie bisher noch nicht gefunden worden.(Ebert, 2001)
Bestandssituation
Nicht gefährdet.
Literatur
- Ebert, G. 2001: Die Schmetterlinge Baden-Württembergs Bd. 8. Nachtfalter VI. - Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart: 541 S.
- Koch, M. 1984: Wir bestimmen Schmetterlinge. – Neumann Verlag, Leipzig & Radebeul. 792 S.
- S.Steiner, A., U. Ratzel, M. Top-Jensen & M. Fibiger 2014: Die Nachtfalter Deutschlands. Ein Feldführer. – BugBook Publishing. 878 S.
Autor(-en): Bernd-Jürgen Kurze, Matthias Nuß. Letzte Änderung am 14.04.2022