Vorderflügellänge ca. 13 mm
Vorderflügeloberseite: Grundfarbe grauweiß bis weißgelb, Querlinien und Mittelschatten dunkel. Innere Querlinie oft undeutlich. Mittelschatten deutlich, nicht scharf begrenzt, verläuft wurzelwärts vom/oder durch den Mittelpunkt. Äußere Querlinie deutlich, vor dem Vorderrand stumpfwinklig gebrochen. Helle Wellenlinie dunkel beschattet. Nur dunkle Fransenpunkte, manchmal undeutlich.
Mittelschatten, äußere Querlinie und Wellenlinie setzen sich auf dem Hinterflügel fort.
Hinterflügel: Grundfarbe wie Vorderflügel, Mittelpunkt saumwärts des Mittelschattens.
Ähnliche Arten:
Idaea aversata und
Idaea straminata
Gesetzlicher Schutz und Rote Liste
Rote Liste Deutschland: ungefährdet
Merkmale
Körperlänge ca. 10 mm bei einer max. Körperbreite von 2 mm
Beide Geschlechter mit fadenförmigen Fühlern.
Verbreitung
Die Westküsten des europäischen Festlandes stellen die Westgrenze dar, durch Skandinavien verläuft die Nordgrenze, östlich bis Mittelasien, Südgrenze wird in Europa vom Mittemeer gebildet. (GBIF, PESI)
Lebensweise
Flugzeit: Von Mai bis Ende August, wahrscheinlich in nur einer Generation. Überwintert wird als Larve. Über die Nahrungspflanzen der Larven ist wenig bekannt. Gefunden wurdn sie unter Schlehen (Prunus spinosa), Eiche (Quercus spec.), Linde (Tilia spec.) und Pappel (Populus spec.). (Bergmann) Vermutlich bevorzugen sie ählich wie I. aversata angewelkte Laubblätter.
Lebensräume
Generell Tendenz zu wärmeren Lebensräumen. Warme Laubmischwälder, warme Lagen in Felstälern. (Ebert, Bergmann)
Bestandssituation
Nicht gefährdet.
Literatur
- Bergmann, A. 1953: Die Großschmetterlinge Mitteldeutschlands. Bd 5: Spanner. Urania Verlag, Jena, 1267 S.
- Ebert, G. 2001: Die Schmetterlinge Baden-Württembergs Bd. 8. Nachtfalter VI. - Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart: 541 S.
- Koch, M. 1984: Wir bestimmen Schmetterlinge. – Neumann Verlag, Leipzig & Radebeul, 792° S.
- Steiner, A., U. Ratzel, M. Top-Jensen & M. Fibiger 2014: Die Nachtfalter Deutschlands. Ein Feldführer. – BugBook Publishing, 878 S.
Autor(-en): Bernd-Jürgen Kurze. Letzte Änderung am 03.05.2022