Partielle Mahd von Wiesen im Freistaat ab sofort auch auf geförderten Flächen möglich!

17.04.2018

Eine Wiese muss gemäht werden, um sie als solche zu erhalten. Gleichzeitig beeinträchtigt die maschinelle Mahd aber alle Insektenarten, die im Offenland leben. Insbesondere für jene Arten, deren frühe Entwicklungsstadien wie Eier, Larven und Puppen in der Vegetation leben (Heuschrecken, Schmetterlinge), kann schon eine einmalige Komplettmahd einer Fläche einen Auslöschungseffekt haben. Grundsätzlich trifft dies auch die adulten Insekten, die sich in der Vegetation aufhalten (Heuschrecken) oder Blüten besuchen (Bienen, Schwebfliegen, Tagfalter). Wachsen die krautigen Pflanzen nach der Mahd wieder und gelangen zur Blüte, sehen wir auf solchen Wiesen nur sehr wenige Insekten fliegen. Dem kann entgegengewirkt werden, wenn bei jedem Mahdtermin ein Teil der Fläche ungemäht verbleibt. Dort können sich die verbliebenen Insekten weiter entwickeln und später die übrige Fläche wieder besiedeln. Im sächsischen Schmetterlingswiesenprojekt ist dies von 2015–2017 erfolgreich auf Flächen in Siedlungsgebieten praktiziert worden. Mit der Novellierung der Richtlinie „Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUK/2015)“ ist in Sachsen mit Gültigkeit ab dem Antragsjahr 2018 das Belassen von ungenutzten Bereichen von weniger als 10% der Förderfläche optional möglich, welche nicht im unmittelbaren Randbereich der Schläge liegen. Damit ist förderpolitisch in Sachsen ein wichtiger Schritt getan, Insekten im Offenland zu fördern. Nun kommt es darauf an, dass die Flächennutzer von dieser Möglichkeit auch Gebrauch machen. Bei Förderbewilligungen in Naturschutzgebieten sollte diese Regelung zukünftig nicht nur optional, sondern obligatorisch angewendet werden. (mn)

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